Was nach der Geburt..
erledigt werden muss..
mehr dazuEgal, ob Sie zu Hause oder ambulant im Krankenhaus entbinden, oder ob Sie nach 3 oder 5 Tagen nach Hause kommen – Ihre Hebamme
betreut Sie bis etwa 8 Wochen nach der Geburt.
Dabei überwache ich die Entwicklung Ihres Kindes, stehe beim Stillen oder Ernährungsfragen mit Rat und Tat zur Seite, beobachte die Rückbildungsvorgänge,
berate zu allen Themen rund um das Leben mit dem Baby und biete Unterstützung bei Antragsstellung wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld usw. an.
Direkt auf den Seiten der Arbeitsagentur stehen Formulare für den Kindergeldantrag zum Download bereit oder können online ausgefüllt werden
weiter zum KindergeldantragDer Elterngeldantrag zum Download
Elterngeldantrag (PDF)Einige hilfreiche Tipps und Links finden Sie auch unter:
Breirezepteim Wochenbett für Sie zusammengestellt
mehr dazufür Schwangerschaft und Rückbildung
mehr dazuerledigt werden muss..
mehr dazuDie Anmeldung des Kindes beim Standesamt erfolgt durch die Klinik.
Wenn Ihr wieder zu Hause seid, vereinbarst Du einen Termin beim Standesamt.
Du benötigst:
Du erhältst dort Geburtsbescheinigungen für die Krankenkasse, für das Kindergeld und das Elterngeld
Du meldest Dein Kind bei der Krankenkasse Deiner Wahl an, Deine Krankenkasse berechnet nach Vorlage der Bescheinigung Dein Mutterschaftsgeld.
Du beantragst das Kindergeld.
Du bittest deinen Arbeitgeber um Bescheinigung der Elternzeit und kopierst die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen.
Wenn Du alle Unterlagen zusammen hast, kannst du nun auch das Elterngeld beantragen.
Alle noch offenen Fragen dazu klären wir während der Hausbesuche. Also mach dir bitte keinen Stress.